- ... wenn notwendig, mit Ärzten, Physiotherapeuten oder anderen Experten zu kooperieren, mich in Zweifelsfällen mit ihnen
zu beraten und nur dann einen Auftrag anzunehmen, wenn ich dafür über eine ausreichende Fachkompetenz und Erfahrung verfüge. Gegebenenfalls vermittle ich an einen entsprechend qualifiziertem
Personal Trainer oder Experten weiter.
- ... größtmögliche Sorgfalt in Vorbereitung, Durchführung, Information und Dokumentation des Trainings walten zu lassen. Ich
verspreche keine Heilung und, sofern notwendig, beginne ich das Training mit dem Klienten nicht ohne vorhergehenden Arztbesuch.
- ... eine Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckung abzuschließen.
- ... die Trainingsplanung sowie die Trainingsdurchführung so zu gestalten und handzuhaben, dass es immer dem
Leistungszustand, Interessen und Zielen meines Klienten entspricht.
- ... im Falle eines Rechtsstreits mit dem Auftraggeber eine gütliche Einigung auch im Sinne des Berufstandes zu erzielen,
für alle etwaigen Pflichtverletzungen selbst einzustehen und diese so schnell als möglich zu beheben.
- ... durch meine Arbeit das Ansehen meines Berufsstandes zu wahren und zu fördern, sowie dem Vertrauen zu entsprechen, das
mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit entgegengebracht wird.
- ... ein meinem Leistungsstand angepassten, Honorar zu verlangen und meinem Kunden transparent den Preis und die Leistung zu
formulieren. Mir ist dabei bewusst, dass ein Honorar von mindestens 75 Euro/Stunde notwendig ist, um wirtschaftlich tragfähig zu sein
- ... meine sachlichen, methodischen und persönlichen Kompetenzen laufend zu erweitern und dies durch entsprechende
Weiterbildungen zu belegen, sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen.
- ... nicht abwertend gegenüber der Arbeit anderer Personal Trainer zu äußern. Bei Werbemaßnahmen unterlasse ich
vergleichende Werbung und unlauteren Wettbewerb.
- ... meine unabhängige Beratungskompetenz zu wahren und vollkommen frei in meinen Entscheidungen zu bleiben, insbesondere
Produkte, Konzepte oder Dienstleistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Arbeit als Personal Trainer stehen, getrennt vom Personal Training anzubieten.
- ... meinen Beruf gewissenhaft und unter Beachtung aller gesetzlichen und fiskalischen Vorschriften auszuführen.
- ... über alle Informationen, die mir von Klienten bekannt sind, Stillschweigen zu bewahren und gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen zu schützen, es sei denn, der Klient hat mich von dieser Schweigepflicht im Einzelnen freigestellt.
- ... akademische Grade wie Magister, Diplom, Bachelor, Master, Doktor bzw. PhD nur so zu führen wie es §18 des
Hochschulrahmengesetzes vorsieht.
- ... bei der Ausübung meines Berufes keinen Unterschied hinsichtlich der Nationalität, Religion, Geschlecht, politischer
Einstellung oder sozialer Stellung des Klienten (vgl. Grundgesetz Art. 1 und 3) zu machen.
- ... meine Tätigkeit eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und fachgerecht unter Einhaltung von Hygienestandards
durchzuführen.